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Corona - wann öffnen Vape Shops wieder?

Beitrag aus Übersicht Aktuelles
30.09.2020 | Lesedauer: 10 Minuten

Die Krise rund um das Corona Virus zwingt Deutschland seit Wochen in die Knie. Langsam scheint jedoch ein Licht am Ende des Tunnels, denn am 15.04. hat die Bundesregierung jedoch verfügt, dass ab dem 20.04. kleinere Ladengeschäfte bis maximal 800 qm Verkaufsfläche wieder öffnen dürfen. Öffnen jetzt auch wieder unser Ladengeschäft in Neutraubling und die RauchFrei Shops? In diesem Beitrag erfährst du den aktuellen Stand.

Wann öffnet der DampftBeiDir und die RauchFrei Shops?

Allerdings gibt es hinsichtlich des Datums und der Geschäfte die öffnen dürfen von Bundesland zu Bundesland unterschiede. So dürfen in Bayern beispielsweise am 20.04. nur Bau- & Gartenmärkte öffnen, andere Geschäfte erst ab dem 27.04. Friseure düren in Bayern sogar erst am 04.05. wieder eröffnen.

Und wann werden unsere Shops wieder wie gewohnt geöffnet? Aktuell arbeiten wir an einem Konzept, wie wir das Ansteckungsrisiko in unseren Geschäften für unsere Kunden und natürlich auch unsere Mitarbeiter so weit wie möglich minimieren können. Auch die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften stellt uns vor eine Herausforderung, für die wir aber garantiert bald eine passende Lösung gefunden haben. Sobald wir hierzu mehr wissen, informieren wir dich natürlich!

Einkäufe bei uns sind trotzdem möglich

Der Verkauf und Versand durch unseren Online Shop läuft seit Beginn der Corona-Krise in Deutschland wie gewohnt. Und auch wenn wir noch nicht wissen, wann wir unseren Shop wieder regulär öffnen können, die Abgabestelle bei unserem Offline Shop in Neutraubling bleibt weiterhin wie gewohnt für dich verfügbar. Du kannst deine benötigten Waren entweder Online vorbestellen (und Selbstabholung im Bestellprozess auswählen) oder unter einer extra eingerichteten Nummer bestellen:

0151 / 72673180

Wie könnte eine Öffnung der Vape Shops aussehen?

Stand heute gibt es seitens der einzelnen Bundesländer noch keine fixen Vorgaben, welche Regeln im Einzelhandel tatsächlich gelten. Hierzu wird eine Entscheidung am kommendem Montag (20.04.) erwartet. Das Bündnis für Tabakfreien Genuss e.v. (BfTG) hat vorab bereits einige Empfehlungen zusammengestellt, die als Orientierung dienen können:

  1. Der Zugang zum Geschäft sollte gesteuert werden. Es empfiehlt sich, einen Aushang am Eingang des Geschäfts anzubringen, welcher darauf aufmerksam macht, dass Kunden vor dem Eingang warten müssen und hereingebeten werden. In kleinen Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 40qm sollte sich nur ein Kunde bzw. Kunden, die im selben Haushalt wohnen, aufhalten. Ab 40qm könnte man zwei Kunden gleichzeitig zulassen.
  2. Die Mitarbeiter sollten eine Community-Maske (Mund- und Nasenschutz) tragen und immer einen Abstand von mind. 2 m zum Kunden und anderen Mitarbeitern einhalten.
  3. Die Ware sollte von den Verkäuferinnen und Verkäufern nur mit Einweg-Handschuhen berührt werden. Die Einweg-Handschuhe sind regelmäßig zu wechseln.
  4. Probier-Stationen (Testbars) sollten in keinem Fall genutzt werden.
  5. Türgriffe und andere Flächen, die von Kunden regelmäßig berührt werden, müssen jede Stunde desinfiziert werden.
  6. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Erkältungssymptomen müssen von der Arbeit freigestellt werden.