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Die EU vs. Dampfer-Influencer - Die EU vs. Dampfer-Influencer | DampftBeiDir

Die EU vs. Dampfer-Influencer

Beitrag aus Aktuelles Übersicht
15.05.2023 | Lesedauer: 10 Minuten

Mann schaut sich sitzend am Laptop ein Bild einer durchgestrichenen E-Zigarette an

In vorangegangenen Beiträgen ging es bereits mehrmals um politische Themen rund um das Dampfen. Auch heute befassen wir uns wieder einmal mit Politik, genauer gesagt geht es um eine neue Richtlinie der EU, die ab September nächsten Jahres für ziemlichen Ärger sorgen könnte.

Worum geht es der EU?

Die EU-Richtlinie um die es heute geht ist genau genommen gar nicht so neu. Am 14. November 2018 veröffentlichte das Europäische Parlament die Richtlinie 2018/1808. Thema der Richtlinie sind Anpassungen zu den Regelungen bei der Bereitstellung audiovisueller Mediendienste - also Videos auf Plattformen wie YouTube, Facebook, Instagram und Co. Die Anpassungen sollen dabei veränderte Marktgegebenheiten aufgreifen und die Gesetzeslage dementsprechend anpassen.

Aber was genau bedeutet das? Einfach ausgedrückt geht es der EU bei der neuen Richtlinie hauptsächlich um die Regulierung des sogenannten Influencer-Marketings und Privatvideos. Dabei geht es jedoch nicht nur darum Unternehmen und Nutzer in die Verantwortung für die hochgeladenen Inhalte zu ziehen, sondern auch die Plattformen, auf denen die Videos zu sehen sind.

Explizit wird bei der neuen Richtlinie auch die E-Zigarette angesprochen - und die Änderungen an den Richtlinien haben alles andere als kleine Auswirkungen für Hersteller und Verbraucher.

Was ändert sich für Dampfer mit der neuen Richtlinie?

Mit der neuen Richtlinie werden eigentlich nur drei kleine Änderungen an der Gesetzeslage rund um das Dampfen eingeführt. Diese kleinen Ergänzungen könnten jedoch schwerwiegende Auswirkungen haben. Wir gehen einmal chronologisch auf die Änderungen ein, wie sie auch in der Richtlinie nachzulesen sind.

Artikel 9: Werbung für Zigaretten und Tabakerzeugnisse

Mit Artikel 9 der Richtlinie untersagt die EU Werbeanzeigen aller Art nicht nur für E-Zigaretten und Nachfüllbehälter sondern auch für Zigaretten und andere Tabakerzeugnisse. Letzteres finden wir gut, ersteres eher weniger. So haben wir doch erst vor kurzem von Großbritannien berichtet, wo die E-Zigarette sogar als Ersatz für herkömmliche Tabakzigaretten gefördert werden soll. An sich ist diese Änderung eigentlich nichts neues, denn ein solches Werbeverbot gibt es bereits seit 2016. Jetzt nimmt die Richtlinie jedoch auch die Betreiber der Plattformen in Haftung, auf denen die Werbung veröffentlicht wird.

Artikel 10: Sponsoring

Mit Artikel 10 kommen eigentlich keine wirklichen Neuerungen auf uns zu. Gemäß der Änderung dürfen Videos und Sendungen nicht mehr von Zigaretten & E-Zigaretten Herstellern und Händlern gesponsert werden. In Deutschland wird dies bereits durch das Tabakerzeugnisgesetz untersagt.

Artikel 11: Produktplatzierung

Die Änderungen an Artikel 11 zielen explizit auf Produktplatzierungen in Videos und Sendungen ab. Gemäß der Richtlinie wird die Platzierung von Tabakprodukten und E-Zigaretten nicht mehr gestattet. War zuvor noch die unentgeltliche Produktplatzierung gestattet

Welche Auswirkungen hat die neue Richtlinie?

Wie eingangs bereits erwähnt zielt die neue Richtlinie der EU vor allem darauf ab, das sogenannte Influencer-Marketing einzugrenzen. Denn während herkömmliche Werbeanzeigen für E-Zigaretten und Liquids bereits seit einigen Jahren verboten sind, waren beispielsweise Reviews auf YouTube noch gestattet und wurden von den Herstellern intensiv als Werbemöglichkeit genutzt. Vor allem Artikel 11 dürfte dies zukünftig so gut wie unmöglich machen - zumindest sofern die Personen die die Videos veröffentlichen in irgendeiner Weise Geld mit den Inhalten verdienen oder wenn sie die vorgestellten Geräte von den Herstellern zur Verfügung gestellt bekommen.

Auch wenn die EU mit der Richtlinie darauf abzielt Verbraucher zu schützen, ergeben sich hieraus auch Nachteile. Wie soll man sich schließlich vor dem Kauf über einen Verdampfer informieren, wenn Reviews zu den Geräten verboten sind?

Das Hauptaugenmerk der neuen Richtlinie ist es jedoch, die Plattformen zu belangen, auf denen die Videos veröffentlicht werden. So könnte es passieren, das beispielsweise YouTube für Videos das sogenannte Geoblocking aktiviert. Hierdurch würde dann verhindert werden, das man sich in der EU Videos von Amerikanischen YouTubern anguckt.

Abwarten bis zur Nationalen Regelung

Die genauen Auswirkungen lassen sich noch nicht vorhersagen, denn die neue Richtlinie der EU muss erst noch in den einzelnen Ländern umgesetzt werden. Hierfür gibt die EU den einzelnen Ländern Zeit bis zum 19. September 2020. Es ist jedoch nicht zu erwarten, das die auf der Richtlinie basierenden Gesetze Schlupflöcher offen lassen.

Wenn du dir die neue Richtlinie einmal selber durchlesen möchtest klick einfach hier.